Verzögerungen bei der Vernetzung
Das E-Werk Mittelbaden sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt, das Süwag-Netz übernehmen zu können.
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LAHR. Eigentlich ist der Fall klar: Die Zweite Kammer für Handelssachen am Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 3. Mai eine Klage der Süwag abgewiesen. Die RWE-Tochter hatte die Rechtmäßigkeit der von den im Energiewerk Ortenau vereinten Kommunen abgeschlossenen Konzessionsverträge mit dem E-Werk Mittelbaden bestritten. Für den juristischen Laien paradox: Die Richter sahen zwar Mängel im Vergabeverfahren, die Verträge seien dadurch aber nicht hinfällig.
Der Streit dreht sich im Kern um die Frage, ob das EWM einen Anspruch auf die Stromverteilungsnetze in den sieben Kommunen (in der Grafik violett) hat, die bislang noch im Eigentum der Süwag sind. In einem Pressegespräch interpretierten ...