Urteil
VGH: Arbeitserlaubnis für Pflegeausbildung nicht nötig
dpa
Mi, 19. Nov 2025, 17:23 Uhr
Südwest
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Geduldete Flüchtlinge brauchen für eine Ausbildung in der Altenpflege in Baden-Württemberg laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keine Arbeitserlaubnis. Diese Ausbildung sei im Südwesten eine schulische Ausbildung, heißt es in einem Beschluss vom 12. November. Auch praktische Tätigkeiten im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung seien erlaubt.
Dies gelte auch dann, wenn die Azubis den praktischen Teil der Ausbildung in einem Pflegeheim absolvieren und dafür eine Vergütung erhalten, entschied der 12. Senat des VGH Baden-Württemberg in Mannheim. Denn der Praxisanteil sei eng mit der theoretischen Ausbildung verzahnt und somit Bestandteil der Schulausbildung. Eine im Arbeitsvertrag geforderte "geeignete Arbeitserlaubnis" brauche es folglich nicht.
Aus Sicht der Beratungsstelle Plan.B für Geflüchtete in Tübingen und der Region dürfte die Entscheidung für die ganze Branche bedeutsam sein. Viele Akteure im Land seien bislang davon ausgegangen, dass geduldete Flüchtlinge für die Ausbildung in der Altenpflege explizit eine Arbeitserlaubnis benötigen, teilte die Beratungsstelle mit. Dies stehe oft auch als Klausel in den Ausbildungsverträgen.