VGH verhängt keinen Baustopp auf der Hummelsebene

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt Windparkgenehmigung in Oberkirch/Durbach: Eilantrag auf Baustopp auf der Hummelsebene wurde abgelehnt.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Aufatmen bei den Stadtwerken Oberkirch, den beteiligten Kommunen und im Landratsamt Offenburg. Frust bei den Anwohnern, die gegen die drei im Bau befindlichen Windkraftanlagen auf der Hummelsebene bis vor den Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim gezogen waren.

Auf der Hummelsebene zwischen Oberkirch und Durbach bauen die Stadtwerke Oberkirch, die Ökostromgruppe Freiburg sowie beteiligte Kommunen aus der Region derzeit drei Windenergieanlagen. Die Genehmigung für den Bau des Windparks wurde am 28. März 2024 vom Landratsamt Ortenaukreis erteilt.

Dagegen reichten zwei Anwohner Klage – Martin Brandstetter und seine Tochter Jenny Haas vom Hummelswälder Hof sowie Judtih Wohlfahrt vom Hofgut Silva in Hesselbach – beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein. Zusätzlich zu dem laufenden Hauptsacheverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, stellten die Kläger einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp. Das Gericht musste im Eilverfahren die Erfolgsaussichten der Klage prüfen. Laut einer Pressemitteilung der Stadtwerke Oberkirch wurde nun die Entscheidung des VGH zum Eilantrag verkündet: Demnach sei der Eilantrag der Antragsteller laut Stadtwerke Oberkirch in allen Punkten abgelehnt worden.

In dem 37-Seiten-umfassenden Beschluss, führt die Oberkircher Pressemitteilung weiter aus, gehe der 10. Senat des VGH auf alle Klagepunkte ausführlich ein und stelle fest, dass die Vorwürfe unzutreffend seien. Wortwörtlich zitiert die Oberkircher Pressemitteilung aus dem Beschluss: "Auf Grundlage der hier allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt sich aus dem Antragsvorbringen nicht, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen Verletzung von den Antragstellern rügefähiger Normen formell (1.) oder materiell (2.) rechtswidrig sein könnte." Der VGH habe damit die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Landratsamts Ortenaukreis bestätigt. Der Bau der Windenergieanlagen auf der Hummelsebene könne demnach ungehindert fortschreiten.

Jenny Haas bestätigte auf Anfrage die Entscheidung des Gerichts. Sie bedauere, dass, wie die Pressemitteilung der Stadtwerke Oberkirch korrekt wiedergebe, der VGH den Gegenstand des Eilantrages nur "summarisch", also nach Aktenlage, geprüft habe. Eine Inaugenscheinnahme des Verfahrens und ein Abgleich zwischen Behörden- sowie Unternehmensangaben und der Situation vor Ort hätte laut Jenny Haas das Gericht zu einem differenzierteren Urteil und eventuell auch zu einer Baustopp-Entscheidung gebracht. Einzig positiver Aspekt der aktuellen VGH-Entscheidung sei, dass der Notweg zur Baustelle über das Gelände des Hummelswälderhofs nun vom Tisch sei.

Aktuell läuft auf der Hummelebene laut Oberkircher Pressemitteilung alles nach Plan: Die Bauflächen würden derzeit vorbereitet, im Winter 2025/26 werde mit dem Fundamentbau, im Frühjahr 2026 dem Turmbau begonnen. Spätestens 2027 sollen die drei Windenergieanlagen grünen Strom ins lokale Netz einspeisen. Jenny Haas befürchtet, wie sie der BZ erläuterte: Wenn der VGH sich in der Hauptsache mit ihrer Klage fasse, werde es fertige Windräder und damit vollendete Tatsachen geben.
Schlagworte: Jenny Haas, Judtih Wohlfahrt, Martin Brandstetter
Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel