Rund ums Haus

Das Erben und Vererben bei kinderlosen Ehepaaren

Erben kann oft schwerer sein, als gedacht: Ein kinderloses Paar beispielsweise fragt sich, wie es sein Vermögen am besten vererbt. Wolfgang Greber hat die Antwort, er ist Fachanwalt für Erbrecht in Lahr.  

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Dass der Ehegatte  „automatisch&...ird, ist eine trügerische Vorstellung.  | Foto: Fotolia.com/Jeanette Dietl
Dass der Ehegatte „automatisch“ bedacht wird, ist eine trügerische Vorstellung. Foto: Fotolia.com/Jeanette Dietl
Hermann und Inge geht es gut – auch finanziell. Nach langen Jahren des Zusammenlebens heiraten sie, ohne besondere Vereinbarungen zu treffen. Kinder haben sie keine, weder gemeinsame noch solche aus früheren Verbindungen. Sie besitzen ein Haus, das sie zusammen erworben haben. Beide sind berufstätig und verdienen weit überdurchschnittlich. Neben ihrem Haus besitzen sie Kapitalvermögen und Aktien. Das Gesamtvermögen beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro. Davon entfallen auf jeden der beiden eine Million Euro.

Erbt der Ehegatte alles?
Durch Konzentration auf Beruf, Hobbys und Bildungsreisen machten sie sich bisher keine Gedanken ums Erben, zumal sie sich "als noch nicht so alt" sehen. Aus diesem Grund haben sie bisher nichts geregelt. Sie gehen davon aus, dass der Ehegatte ohnehin alles erben wird – eine trügerische Vorstellung.

Die Erbengemeinschaft – eine Zufallsgemeinschaft
Stirbt Hermann zuerst, so findet sich Inge in einer Erbengemeinschaft mit ihren Schwiegereltern wieder – eine missliche Situation. Stirbt Inge, deren Eltern bereits verstorben sind, zuerst, ergibt sich sodann eine Erbengemeinschaft mit ihren Schwägerinnen und Schwägern und damit eine Situation, die Inge gar nicht behagt. Eine Erbengemeinschaft ist eine Zufallsgemeinschaft. In ihr kommen – meist unerwartet – Menschen zusammen, die unterschiedlicher nicht sein können. Ihre Ansichten, Einstellungen, Lebensgeschichten und finanziellen Interessen lassen sich oft nicht einfach unter einen Hut bringen. In der Folge kommt es dann zu Zerwürfnissen, die mit Zeit, Geld und Nerven verbunden sind und bei Immobilien gar zu einer Zwangsversteigerung führen können. Für Hermann und Inge bedeutet dies, dass der Längerlebende Gefahr läuft, die Immobilie oder einen erheblichen Teil seiner Liquidität zu verlieren.

Berliner Testament oder Vermächtnis?
Hermann und Inge werden daher gut daran tun, ein Testament zu errichten, in dem der Längerlebende als Alleinerbe eingesetzt wird. Pflichtteile würde es dann allenfalls für Hermanns Eltern geben, wenn Hermann vor den Eltern verstirbt. Diese "Gefahr" erledigt sich mit dem absehbaren Tod der Eltern von alleine. Geschwister erhalten bei Enterbung keine Pflichtteile, sodass ein Testament schon aus diesem Grunde alleine zur Sicherung der Liquidität geboten erscheint.
Dies führt zu den weiteren Fragen, ob und wer als Schlusserbe eingesetzt werden soll (Berliner Testament), ob dies mit oder ohne Bindung geschieht und ob und gegebenenfalls welche Personen daneben mit einem Vermächtnis bedacht werden.

Erbschaftsteuer und fachkundige Beratung
Diese Gedanken stehen auch vor dem Hintergrund, dass Bedachte, die nicht Verwandte in gerader Linie sind, nicht mit Freibeträgen belohnt werden und bei falscher Gestaltung ein großer Teil des Vermögens für die Katz ist, das heißt, als Erbschaftsteuer in die Staatskasse fließt.

Hermann und Inge kommen nicht umhin, sich zu überlegen, an wen ihr Vermögen nach dem Tod des Letztversterbenden gehen soll. In einem zweiten Schritt lassen sie sich durch einen Steuerberater im Hinblick auf die Minimierung der Erbschaftsteuer beraten und holen schlussendlich rechtlichen Rat von einem Notar oder Rechtsanwalt ein, um ihre Vorstellungen dann in Gestalt eines Testaments umzusetzen. Für alle Fälle empfiehlt sich bis dahin ein Soforttestament.
Weitere Informationen unter www.lahr-recht.de
Schlagworte: Stirbt Inge, Wolfgang Greber

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