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Insolvenzverschleppung: Geldstrafe für Ex-Geschäftsführer.
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WEIL AM RHEIN. Von zahlreichen Vorwürfen blieben am Ende nur noch zwei übrig: Wegen Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt wurde der 43 Jahre alte ehemalige Geschäftsführer einer Firma für Bauwerksanierung zu einer Geldstrafe von 2 250 Euro verurteilt.
Wie bereits berichtet, hat der Angeklagte, der früher selbst Angestellter des Unternehmens war, es im Jahr 2006 übernommen und als Gesellschaft mit beschränkter Haftung weitergeführt. Allerdings war die Firma schon ein gutes Jahr ...