Vogelgrippe

Vogelgrippe erreicht Grenzregion, Stallpflicht in Teilen des Ortenaukreises

Nach einem Ausbruch bei Straßburg gilt in einem sehr kleinen Gebiet des Ortenaukreises Stallpflicht für Geflügelhalter. Auch Vogelmärkte und Betriebe sind von neuen Regeln betroffen.  

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Die Vogelgrippe ist im Ortenaukreis angekommen.  | Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)
Die Vogelgrippe ist im Ortenaukreis angekommen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)

In einem Geflügelbetrieb bei Straßburg ist die Vogelgrippe ausgebrochen: Wegen der französischen Sperrzonen ist auch die deutsche Seite im Grenzgebiet mit Teilgebieten von Kehl, Willstätt und Neuried betroffen, wie das Landratsamt des Ortenaukreises in Offenburg mitteilte. Es gelten ab Samstag somit unter anderem eine Stallpflicht für Geflügelhalter, ein Verbot von Vogelmärkten oder strenge Hygieneregeln für entsprechende Betriebe.

Am Donnerstag wurde bei einem toten Schwan in Neuried im Ortenaukreis der Subtyp H5N1 des Influenzavirus nachgewiesen, so das zuständige Landratsamt in Offenburg. Der Schwan ist der landesweit dritte Wildvogel, bei dem das Virus in den vergangenen Tagen nachgewiesen wurde. Zuvor wurden auf einem Feld in der Nähe von Pfullingen (Kreis Reutlingen) ein infizierter Kranich und im Landkreis Heilbronn eine tote infizierte Graugans gefunden.

Die Vogelgrippe breitet sich seit Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Agrarminister Peter Hauk (CDU) rechnete zuletzt damit, dass sich die Seuche auch im Süden Deutschlands weiter ausbreiten wird.

Schlagworte: Peter Hauk

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