Verbraucherschützer kritisieren die Informationsblätter für geschlossene Fonds als undurchsichtig und wenig aussagekräftig. Was sollen Anleger tun? Fragen und Antworten.
Drei DIN-A4 Seiten sollen reichen – leicht verständlich, kompakt und übersichtlich muss es sein. Das zumindest war die Idee des Gesetzgebers, als er die Einführung von Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) beschloss. Seit Juni 2012 müssen Anbieter geschlossener Fonds diese Kurzinformationen vorlegen. Doch ...