Gerichtsurteil
Vorbestrafter Mann muss wegen des Besitzes von Kinderpornographie ins Gefängnis
Ein Schöffengericht verurteilt einen 34-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe wegen Besitzes und Beschaffens von Kinderpornographie.
Artikelvorlesen lassen
Artikel teilen
Eine Ermittlerin sitzt im Landeskriminalamt am Hinweistelefon vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat Maria Goj, Richterin am Amtsgericht Waldshut, einen 34-Jährigen wegen des Besitzes und des Beschaffens von kinderpornografischem Material verurteilt. Der Fall wurde vor dem Schöffengericht ...
>
Artikel verlinken
Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:
© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise , die Datenschutzerklärung und das Impressum .
Bereits Digital-Abonnent:in?