Während Prozess in U-Haft
Amtsgericht Freiburg ahndet Steuerhinterziehung eines Handwerkers mit Bewährungsstrafe.
ELZTAL/FREIBURG. Zeugen beeinflussen zu wollen, geht gar nicht. Diese Erfahrung musste ein Handwerker aus dem Elztal machen, als er am 7. Februar nach einer Hausdurchsuchung wegen Verdunklungsgefahr festgenommen wurde und bis zum vergangenen Montag in Untersuchungshaft ausharren musste. Seit Montag ist er wieder auf freiem Fuß und rechtskräftig wegen der Hinterziehung von insgesamt 217 622 Euro Steuern aus den Jahren 2005 bis 2007 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Außer Spesen, genauer Anwalts- und Gerichtskosten, sowie zwei Wochen Untersuchungshaft hat der Einspruch des in der Türkei gebürtigen Handwerkers gegen einen Strafbefehl von 2011 nichts gebracht.Am 25. Januar hatte vor dem für Steuerstrafsachen zuständigen Strafrichter Ruby am Amtsgericht Freiburg die ...