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Politik

Wahlrecht ab 16 Jahren

  • Benjamin Dietrich

  • Mi, 06. Juni 2012, 10:38 Uhr
    Neues für Kinder

In Deutschland darf gewählt werden, sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist. Nun wollen die Parteien SPD und die Grünen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige einführen. Die CDU ist dagegen. Doch warum?

Dürfen bald auch 16-Jährige an die Wahlurne?   | Foto: dpa
Dürfen bald auch 16-Jährige an die Wahlurne? Foto: dpa
Wer in Deutschland 18 Jahre alt ist, gilt als volljährig. Das bedeutet für sie oder ihn, dass über das eigene Leben selbst bestimmt und entschieden werden kann.

Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn man wählen geht. Man entscheidet sich für einen Kandidaten oder eine Partei, die im besten Fall die gleichen Meinungen und Werte vertritt, wie man selbst. Wenn genug Wahlberechtigte für die gleiche Partei abgestimmt haben, bildet sie einen Teil unserer Regierung. Das wirkt sich dann wieder auf das eigene Leben aus. Man trifft also eine sehr wichtige Entscheidung, wenn man wählen geht.

Politiker der SPD und Grünen wollen nun in Nordrhein-Westfalen ein Wahlrecht für 16- und 17-Jährige einführen. Sie sagen, dass Jugendliche heute schon viel mehr Verantwortung haben als noch vor 30 Jahren und somit auch ein Mitbestimmungsrecht verdient haben. Gegner des Vorschlags sind eher für eine Herraufsetzung auf 21 Jahre.

Der Grund für die unterschiedlichen Meinungen ist, dass SPD und Grüne sich durch jüngere Wähler mehr Stimmen für die eigene Partei erhoffen. Da sie bei jungen Wählern beliebt sind. Gegnerparteien wie zum Beispiel die CDU haben einen eher älteren Wählerkreis und befürchten durch jüngere Wähler bei Wahlen schlechter abzuschneiden.

In Österreich gibt es bereits ein Wahlrecht ab 16 Jahren. In Europa ist Österreich der einzige Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht gibt. In Deutschland möchte man sich jetzt daran Schritt für Schritt orientieren.

Ressort: Neues für Kinder

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