Waldfrei – doch warum?

Das Regierungspräsidium möchte präzise Begründungen in Rickenbachs Nichtaufforstungssatzung.  

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RICKENBACH . Die Gemeinde Rickenbach war in den 1990er-Jahren eine der ersten, die für ihr Gebiet Flächen festlegte, welche nicht aufgeforstet werden dürfen. Die Einschränkungen für das Pflanzen von Bäumen wurden in eine sogenannte Nichtaufforstungssatzung gegossen. Ihre Gültigkeit bekommt eine solche Satzung aber erst dann, wenn das Regierungspräsidium sie genehmigt hat. Die jüngste Ratssitzung in Rickenbach machte bewusst, dass es mitunter Jahre dauern kann, bis solche Verfahren abgeschlossen werden und Rickenbach noch keine gültige Regelung für das gesamte Gemeindegebiet hat.

Seit 1998 existiert zwar eine Nichtaufforstungssatzung für das nördliche Gemeindegebiet, für den südlichen Gemeindebereich steht sie noch aus. 1999 hatte sie der Gemeinderat in die Wege geleitet, er ließ sich dafür aber ...

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