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Wann darf man Tauben töten?

  • dpa

  • Fr, 02. September 2011
    Panorama

Einem Verwaltungsgerichtsurteil nach gelten die Vögel als Schädlinge, wenn sie in großen Schwärmen auftreten.

Symboltier, das in den Städten für Ärger sorgt: die Taube  | Foto: dpa
Symboltier, das in den Städten für Ärger sorgt: die Taube Foto: dpa

KASSEL (dpa). Für die einen sind es Ratten der Lüfte, für die anderen Lebewesen, die auch unter Schutz stehen: Tauben. Ein Gericht urteilt nun, dass verwilderte Straßentauben Schädlinge sind – allerdings nur, wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs am Donnerstag in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus Villmar in der Nähe von Limburg. Ein Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen. Aber töten durfte der Mann die Tiere bisher nicht.

Wie groß ein nicht zu tolerierender Schwarm ist – diese Antwort blieb der Hessische Verwaltungsgerichtshof schuldig. Ab wann Tauben getötet werden dürfen müsse im Einzelfall entschieden werden. Die Richter ...

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