Verkehrsrecht
Wann Handynutzung am Steuer verboten ist – und wann nicht

Autofahren und mit dem Handy telefonieren ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, wo sich das Handy beim Gespräch befindet – und ob der Fahrer sich aufs Fahren konzentrieren kann.
Die Benutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zumindest dann verboten ist, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Durch das Verbot soll gewährleistet werden, dass der Fahrer während der Benutzung des Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgaben frei behält. Dementsprechend ist das Telefonieren mittels ...