Warum das Heizungsgesetz gestoppt wurde

Mehr Beratungszeit für den Bundestag? Der Karlsruher Eilbeschluss deutet einen Sinneswandel des Bundesverfassungsgerichts an.  

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CDU-Chef Friedrich Merz gratuliert dem erfolgreichen Kläger Thomas Heilmann.  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
CDU-Chef Friedrich Merz gratuliert dem erfolgreichen Kläger Thomas Heilmann. Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung verhindert, dass der Bundestag noch in dieser Woche das umstrittene Gebäudeenergiegesetz beschließt. Damit hat es die Beratungsrechte des Bundestags zwar noch nicht grundsätzlich verbessert. Der Karlsruher Eilbeschluss könnte jedoch ein Indiz dafür sein, dass solche Verbesserungen ...

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