Anlässlich der Verfassungsbeschwerde von Grenzach-Wyhlen zur Kesslergrube erklärt die Firma die Argumente, die für ihre Sanierungsvariante sprechen. Der BUND sieht Schwachstellen.
Um den Perimeter zwei der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen gibt es seit Jahren Streit. Nun legt die Gemeinde Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, weil der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschieden hat, sie dürfe gegen sein Urteil nicht in Berufung gehen. Das nimmt die Firma zum Anlass, zu erklären, warum sie bei ihrer Sanierungsvariante bleibt. Ein Rundgang.
Die Kläranlage auf dem Gelände reinigt zu zwei Dritteln Abwasser der Gemeinde
Beim Betreten von Perimeter zwei der Kesslergrube fällt als erstes auf: die Bebauung. In der Mitte ...