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Keine Volksverhetzung

Warum die "Vogelschiss"-Äußerung von Alexander Gauland nicht strafbar ist

Christian Rath
  • So, 03. Juni 2018, 19:37 Uhr
    Deutschland

     

BZ-Plus Selbst die Verharmlosung der Nazizeit ist keine Volksverhetzung. Das Bundesverfassungsgericht fordert einer zurückhaltende Auslegung des Paragraphen.

Alexander Gauland  | Foto: dpa
Alexander Gauland Foto: dpa
Ist der Satz "Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte" des AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland eine strafbare Volksverhetzung? In den sozialen Netzwerken glauben das viele und rufen zu Strafanzeigen ...

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