Stuttgart 21

Was die Volksabstimmung für die Rathäuser bedeutet

Am 27. November stimmen die Menschen im Land über das S21-Kündigungsgesetz ab. Doch welcher Aufwand wird von den Verwaltungen für die Volksabstimmung betrieben?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ja oder nein? Die Bürger entscheiden ü...eg des Landes aus dem Bahnhofsprojekt.  | Foto: dpa
Ja oder nein? Die Bürger entscheiden über einen Ausstieg des Landes aus dem Bahnhofsprojekt. Foto: dpa

Ein Bahnhof bewegt das ganze Land. Das ganze? Am 27. November wird sich zeigen, ob die Querelen um Stuttgart 21 (S 21) die Menschen im Markgräflerland oder in der Ortenau ebenso beschäftigen wie in der Landeshauptstadt und ihrem Umland. Denn am letzten Sonntag im November sind 7,6 Millionen Abstimmungsberechtigte dazu aufgerufen, über das S 21-Kündigungsgesetz abzustimmen. Es ist das erste Mal, dass die Bürger in Baden-Württemberg direkt über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung entscheiden.

Die Abstimmungslokale werden am 27. November von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben, um den Bürgern zu ermöglichen, an der Volksabstimmung teilzunehmen. Das Prozedere kennt man von Landtags- oder Kommunalwahlen. Doch welcher Aufwand wird von den Verwaltungen für die Volksabstimmung betrieben?
Das Land vergleicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel