Ökoverordnung

Was geschieht mit den Kälbern?

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Zu: "Von grasenden Kühen", Beitrag von Hilde Kraatz (Magazin, 18. Oktober)

Eine strengere Umsetzung der EU-Öko-Verordnung verpflichtet ab 2026 alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe, Pflanzenfressern wie Rindern, Schafen und Ziegen von April bis Oktober Zugang zu Weideland zu ermöglichen. Was man auch den auf der Weide grasenden Kühen, wenn sie Milchkühe sind, nicht ansieht, ist, was mit ihren Kälbern geschieht. Jedes Jahr muss eine Kuh ja ein Kalb gebären, um genug Milch zu liefern. Da es sehr viele Milchkühe gibt, gibt es jedes Jahr auch sehr viele Kälber. Bis zu einem Drittel bleibt auf dem Hof, als Ersatz für ausscheidende Milchkühe, die anderen, vor allem die männlichen, kommen in Mastbetriebe. Dort geht es zu einem großen Teil aber nur um wirtschaftliche Effizienz, die Haltungsbedingen bleiben dabei oft auf der Strecke. Auch landen viele der Kälber im Ausland, vor allem in Holland, wo die Haltungsbedingungen eher noch schlechter sind. Und das sieht für Biokälber auch nicht anders aus, da es keine Pflicht gibt, sie an Bio-Mastbetriebe abzugeben. Dass vor allem im Biobereich die Nachfrage nach Milchprodukten stetig zunimmt, es aber kaum einen Markt für Biokalbfleisch gibt, hat ebenso Folgen für die Wertschätzung für die Kälber. Und dann kann man sich auch fragen, wie das ist, einem frischgeborenen Kalb nach wenigen Stunden seine Mutter wegzunehmen.

Georg Heizmann, Freiburg
Schlagworte: Georg Heizmann, Hilde Kraatz
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