Was passiert mit Hui Buh?
Verwaltungsgericht München verhandelt Fall einer Zwergziege, die in Einzelbetreuung war.
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Wahrscheinlich hätten die Behörden gar nichts von der Existenz des kleinen Tieres erfahren – wäre Hui Buh nicht regelmäßig Auto gefahren. Das Amt wurde auf den Ziegenbock aufmerksam, als er mit Mutter und Tochter Anders durch die Gegend fuhr, sitzend auf dem Schoß der Beifahrerin. Das Armaturenbrett war mit Heu ausgelegt.
Das Verwaltungsgericht München beschäftigt sich nämlich ab heute mit Hui Buh und der Frage, ob eine Ziege zwangsläufig tierische Gesellschaft braucht oder auch mal Einzelbetreuung angesagt ist. Denn die 55-jährige Elisabeth Anders und ihre 29 Jahre alte Tochter Magdalena fordern das Tier zurück, das sich derzeit auf dem Gnadenhof Gut Streiflach in Germering bei München befindet. "Wir hoffen, dass es ihm gut geht", sagt Anders.
Er sieht zumindest gut und fidel aus. Auf dem Gnadenhof hat Hui Buh – dort Bubo genannt – ein großes Gelände, auf dem er sich frei bewegen kann. Zu seinem Pfleger Gerd Walther hat er ein inniges Verhältnis, mit seinen Artgenossen versteht er sich allerdings weniger gut. Der kleine Bock hat es schwer bei den anderen Ziegen. Sie akzeptieren ihn nach Angaben des Gnadenhofes nicht, weil er vorher falsch gehalten wurde.
Laut Deutschem Tierschutzbund sind Ziegen "sehr neugierige Herdentiere, die gerne ihre Umgebung erkunden und unbedingt Auslauf und Möglichkeiten zum Klettern, Springen und zur Beschäftigung benötigen".
Tatsächlich war Hui Buh der Familie Anders wohl eher Hund als Ziege. Er lebte mit im Haus. Wenn es draußen ungemütlich wurde, trug er eine kleine Jacke. Elisabeth Anders ist sicher, dass es anders nicht ging: "Er musste ja versorgt werden", sagt sie. "Wir haben den Kerli mit der Hand aufgezogen. Wir haben ihn am Anfang nur rumgetragen. Meine Tochter hat mit ihm Laufen geübt." Hui Buhs Mutter habe ihn verstoßen, er habe "neurologische Ausfälle" gehabt und nicht selbstständig gefressen. "Er hat nur Milch und Wasser aus der Flasche getrunken, bis er ein Jahr alt war." Ohne sie und ihre Tochter, da ist die 55-Jährige sicher, wäre er gestorben.
Ob das so ist und ob die kleine Ziege vielleicht wieder zurückkehren kann in die Familie, muss das Verwaltungsgericht nun entscheiden. Die Klägerinnen haben allerdings bei den Behörden nicht den allerbesten Ruf. Auch die anderen Ziegen, die sie einst hatten, sind inzwischen nicht mehr da. Das Landratsamt Dachau hat den Klägerinnen das Halten und Betreuen von Paarhufern untersagt.
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