Bürgermeister werden in Baden-Württemberg für acht Jahre gewählt. Solange haben die Bürger oder der Gemeinderat keine Möglichkeit, einen ungeliebten Rathauschef abzuwählen.
Auch die Aufsichtsbehörden können so gut wie nicht einschreiten. Das den vier Regierungspräsidien im Land mögliche Amtsenthebungsverfahren hat in der Praxis bislang ...