Der Beamte muss 10. 800 Euro zahlen. Er soll vor Gericht gelogen haben. Der Verteidiger lässt offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Amtsgericht Gengenbach zeigte sich überzeugt, dass der Polizist im Nachgang einer Personenkontrolle, bei der er und seine Kollegin beleidigt wurden, vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat. Das Verfahren war wegen eines anonymen Schreibens ins Rollen gekommen – und weil die Kollegin gegen den ...