BZ-Interview
Die Leiterin der Anitdiskrimierungsstelle des Bundes über Diskriminierung am Arbeitsplatz

BZ-INTERVIEW mit Christine Lüders, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, über Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Ein ausländischer Name – und schon landet die Bewerbungsmappe im Papierkorb. Die engagierte junge Frau wird bei Beförderungen immer übergangen – sie könnte ja schwanger werden. Diskriminierungen sind im Arbeitsalltag nicht selten. Was nur wenige Betroffene wissen: Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin wenden. Seit 2006 gibt es die Bundesbehörde, die zeitgleich mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegründet wurde. Michael Saurer hat mit der Leiterin, Christine Lüders, gesprochen.
Lüders: Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ganz klar festgelegt. Sie werden diskriminiert, wenn Sie aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, körperlichen Beeinträchtigungen, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt.
BZ: Was sind denn typische Beispiele für Diskriminierung?
Lüders: Das fängt im Bewerbungsverfahren an, wenn ein Bewerber aufgrund seines türkischen Namens oder seines Alters nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Es gibt aber auch im Arbeitsalltag krasse Fälle. Der ...