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Versorgung

Welche medizinische Hilfe steht Asylbewerbern zu?

Bernhard Walker
  • Fr, 28. August 2015
    Deutschland

FLÜCHTLINGE I: Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten eingeschränkte Gesundheitsleistungen.

Ein Arzt untersucht einen Flüchtling in einer Unterkunft in Stuttgart.   | Foto: DPA
Ein Arzt untersucht einen Flüchtling in einer Unterkunft in Stuttgart. Foto: DPA

BERLIN. Welche medizinische Hilfe steht Asylbewerbern zu? Seit 1993 ist gesetzlich festgelegt, dass Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nur eingeschränkte Leistungen bekommen. Was darüber hinaus geht – sei es eine Operation im Krankenhaus oder ein Hilfsmittel wie ein Rollstuhl – muss vom kommunalen Sozialamt genehmigt werden. Dieses Verfahren ist ethisch schon immer umstritten. Dass es viel Bürokratie auslöst, steht fest.

Dazu trägt bei, dass Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik nicht die elektronische Gesundheitskarte bekommen. Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es, dass "zur Behandlung akuter Erkrankungen und ...

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