Wenn aus Pflege Untreue wird

Weil sie Geld aus der Rente ihrer pflegebedürftigen Mutter für sich verwendet hat, muss eine Frau 400 Euro Geldstrafe bezahlen.  

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OFFENBURG. In Zeiten einer immer älter werdenden Gesellschaft ist am Amtsgericht eine möglicherweise alltägliche, aber sicherlich vertrackte Familiensache verhandelt worden. Eine Tochter, die zehn Jahre lang ihre Mutter pflegte und betreute, soll nach Beendigung der gesetzlichen Betreuung 138 Euro für sich verwendet haben. Dies wurde als Untreue gewertet und mit einer Geldstrafe von 400 Euro bestraft.

Ursprünglich hätte die Tochter eine Geldstrafe von 1600 Euro bezahlen sollen. Der Strafbefehl sah 40 Tagessätze zu 40 Euro vor. Dagegen legte sie Einspruch ein. Da die Angeklagte über ein geringes Einkommen verfügt, senkte Richterin Marion ...

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Schlagworte: Marion Weber