Wenn Brüder sich lebenslang hassen

Es bleibt bei zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. Nun ist in der Sache endgültig entschieden: Ein 56-jähriger Landwirt aus einem Laufenburger Stadtteil wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Damit bestätigte Richter Mathias Wetz am Landgericht Waldshut das Urteil seines Kollegen Rupert Stork vom Amtsgericht Bad Säckingen und verwarf die Berufung des Angeklagten.

Der Beklagte hatte vor zwei Jahren seinen Bruder im Verlauf eines heftigen Streits lebensgefährdend verletzt, machte aber Notwehr geltend, weil der vier Jahre ältere Mann ihn mit einem Schaufelstiel angegriffen ...

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