Bei Mietrückständen oder Beleidigungen kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.
Gründe, warum ein Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann, gibt es viele. Anders als bei Eigenbedarf bedeutet fristlose Kündigung, dass dem Vermieter die normale Beendigung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Daher nennt sich diese Kündigungsart auch Kündigung ...