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Wenn die Freistellungsaufträge nicht stimmen

  • Michael Schreiber

  • Sa, 24. August 2019
    Wirtschaft

Kapitalerträge müssen versteuert werden – es gibt aber einen Freibetrag / Wer zu wenig versteuert, bekommt Post vom Finanzamt.

Auch Mini-Zinsen können sich läppern.  | Foto: v.poth(stock.adobe.com)
Auch Mini-Zinsen können sich läppern. Foto: v.poth(stock.adobe.com)
Einmal erteilt, geraten Freistellungsaufträge schnell in Vergessenheit. Dabei ist es sinnvoll, sie regelmäßig zu prüfen. Denn so vermeiden Sparer, dass sie unnötig Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen müssen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Auf Einnahmen aus Kursgewinnen, ...

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