Bürgerpflicht

Wer das Wahlhelferamt in Schopfheim grundlos ablehnt, muss ein Bußgeld bezahlen

BZ-Plus Die Stadt Schopfheim kann künftig 500 Euro Bußgeld verlangen, wenn ein Ehrenamt ohne wichtige Begründung abgelehnt wird. Konkret geht es dabei um die Suche nach Wahlhelfern.  

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Wer grundlos ein Ehrenamt  wie etwa das des Wahlhelfers ablehnt, zahlt künftig.  | Foto: Hönig
Wer grundlos ein Ehrenamt wie etwa das des Wahlhelfers ablehnt, zahlt künftig. Foto: Hönig
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