Bürgerpflicht
Wer das Wahlhelferamt in Schopfheim grundlos ablehnt, muss ein Bußgeld bezahlen
Die Stadt Schopfheim kann künftig 500 Euro Bußgeld verlangen, wenn ein Ehrenamt ohne wichtige Begründung abgelehnt wird. Konkret geht es dabei um die Suche nach Wahlhelfern.
Di, 16. Apr 2024, 19:01 Uhr
Schopfheim
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