Die meisten Kommunen übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die angrenzenden Grundstückseigentümer. Doch auch die können ihrerseits weiterdelegieren.
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Für viele Menschen ist die Freude groß, wenn im Winter die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen. Doch die weiße Pracht ist längst nicht nur Vergnügen - mit ihr gehen auch gewisse Pflichten einher. Denn überfrierende Nässe und Schnee können Gehwege in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln und so zur Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden. Damit nichts passiert, sind Immobilieneigentümer ...