Account/Login

Winterdienstpflichten

Wer muss räumen oder streuen?

  • AFP

  • Fr, 21. November 2008, 14:21 Uhr
    Südwest

Der Wintereinbruch bringt für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Den Winterdienst zu ignorieren, kann aber teuer werden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von 7 Uhr an müssen auch Privatleute im Winter Gehwege räumen.  | Foto: Nikolaus Trenz
Von 7 Uhr an müssen auch Privatleute im Winter Gehwege räumen. Foto: Nikolaus Trenz
Wer muss räumen oder streuen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe per Mietvertrag ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel