Winterdienstpflichten
Wer muss räumen oder streuen?
AFP
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Fr, 21. November 2008, 14:21 Uhr
Südwest
Der Wintereinbruch bringt für Hauseigentümer und Mieter lästige Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Den Winterdienst zu ignorieren, kann aber teuer werden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe per Mietvertrag ...