Als Bürger der Entscheidung einer Gemeinde zu widersprechen, kann unter Umständen an den Geldbeutel gehen. Das hat jetzt ein Bad Krozinger erlebt.
Es hat recht harmlos begonnen. Die Stadt Bad Krozingen wollte Teile der Basler Straße in der Innenstadt zur Fußgängerzone umwidmen und veröffentlichte die Verfügung im Amtsblatt und auf der städtischen Homepage. Inklusive dem Hinweis, dass innerhalb eines Monats ...