Das Wohl des Kindes steht stets im Mittelpunkt: Gerichte streben eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eltern an.
LÖRRACH. Trennen sich Paare mit Kindern, bleiben Streitigkeiten um den Umgang mit dem Kind oft nicht aus. Nach der gesetzlichen Grundregelung hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen ...