Unterstützung
Wie die BZ-Aktion Weihnachtswunsch Menschen hilft
Aus den Mitteln der BZ-Aktion Weihnachtswunsch hilft das Diakonische Werk Lahr Menschen, die in Notlagen geraten sind. Die BZ nennt Beispiele, wofür die finanzielle Unterstützung 2024 verwendet wurde.
Mo, 1. Dez 2025, 18:00 Uhr
Lahr
Thema: Aktion Weihnachtswunsch 2025
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Verhütungsmittel
Der Ortenaukreis bietet über sein Verhütungsprojekt Frauen mit geringen finanziellen Mitteln die Möglichkeit des kostenfreien Zugangs zu Verhütungsmitteln. Frau A. ist im Bezug von Grundsicherungsleistungen und kommt seit mehreren Jahren in das Diakonische Werk, um diese Mittel zu beantragen. Aufgrund eines Antragsstopps konnten die Mittel nicht abgerufen werden. Damit Frau A. weiterhin verantwortungsvoll handeln konnte, wurden aus dem BZ-Weihnachtsfonds einmalig die Kosten für das Verhütungsmittel übernommen.
Lebensmittel
Herr B. kommt in die Beratung des Diakonischen Werks. Seine Lebenssituation war so schwierig, dass er sich in eine stationäre Therapie begeben hatte. Er hat keine eigenen Einkünfte und musste alle notwendigen Anträge stellen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Die Bewilligungen stehen noch aus, doch Herr B. braucht akut Geld für Lebensmittel und Hygieneartikel. Herr B. erhält eine Beihilfe aus dem BZ-Weihnachtsfonds und einen Gutschein für die Tafel Lahr.
Fahrkarten
Herr C. ist chronisch krank und erhält eine Behandlung gegen seine Schmerzen und Hilfe durch therapeutische Begleitung. Die Fahrkarten für die Fahrten zu seinen Behandlungen und Therapien bezahlt Herr C. von seinem Bürgergeld. Herr C. kommt in die Beratung des Diakonischen Werks, weil er eine hohe Stromnachzahlung erhalten hat und kein Geld mehr für Fahrkarten übrig ist. Herr C. erhält aus dem BZ-Weihnachtsfonds Geld, um ein Tagesticket zu kaufen und einen weiteren Beratungstermin.
Kinderversorgung
Herr D. kommt zum Diakonischen Werk und erbittet Hilfe. Das dritte Kind der Familie wurde geboren und es kommen zusätzliche Ausgaben auf die Familie zu. Für das Neugeborene erhält die Familie noch keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zunächst muss der Asylantrag gestellt werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt keine Anträge bearbeitet werden. Familie D. erhält aus dem BZ-Weihnachtsfonds Mittel, um Windeln und alle weiteren, für die Versorgung des Kindes notwendigen Dinge kaufen zu können.
Gutschein
Herr E. kommt ohne Termin in das Diakonische Werk und bittet um Hilfe, da er kein Geld für Essen hat. Um sich die Situation von Herrn E. genauer anzusehen und die richtigen Unterstützungssysteme zu identifizieren, erhält Herr E. einen regulären Termin. Zur Überbrückung wird er auf das Angebot des Café Löffel aufmerksam gemacht, erhält einen Gutschein für die Tafel Lahr und eine Beihilfe aus dem BZ-Weihnachtsfonds.
Beihilfe
Frau F. ist eine alleinerziehende Mutter. Zusätzlich zu ihrem Verdienst aus einer Teilzeitstelle erhält sie Unterhalt für ihr Kind, Wohngeld und einen Kindergeldzuschlag. Nach einer schwierigen Operation musste sie die berufliche Wiedereingliederung aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes abbrechen. Sie kommt in die Beratung der Diakonie, weil der Bezug von Krankengeld und eine noch ausstehende Bewilligung ihres Antrags auf Kindergeldzuschlag sie finanziell überfordern und eine Verschuldung droht. Um diese zu verhindern, erhielt Frau F. eine Beihilfe aus dem BZ-Weihnachtsfonds.
Wer die BZ-Aktion unterstützen will, kann dies mit einer Spende tun. Überweisungsträger sind in der BZ-Geschäftsstelle, Marktstraße 47, erhältlich. Es kann auch auf folgende Spendenkonten überwiesen werden: Volksbank Lahr BIC: GENODE61LAH, IBAN: DE72 68290000 0001 2222 01; Sparkasse Offenburg/Ortenau BIC: SOLADES1OFG, IBAN: DE85 66450050 0076 000555