In Baden-Württemberg müssen Verstorbene ihre letzte Ruhe auf offiziellen Friedhöfen finden – anders als in der Schweiz. Die Angehörigen von Hans J. haben das Gesetz umgangen.
Ruhe sanft, aber warum nicht unter dem Lieblingsbaum im eigenen Garten? In der Urne auf dem Kaminsims? Was in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen wie in der Stadt Bremen, untersagt ist, funktioniert bei unseren helvetischen Nachbarn. Denn die Schweiz kennt keine gesetzliche Pflicht zur Beisetzung, auch Friedhofszwang genannt. In Baden-Württemberg hingegen müssen Verstorbene ihre letzte Ruhe in Gräbern auf offiziell als Friedhof ausgewiesenen Flächen finden. Aber es gibt ...