Kündigungsschutzgesetz

Wie ist der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt?

Anders als in größeren Unternehmen greift das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben nicht. Was das für Beschäftigte bedeutet – und warum dennoch nicht jede Kündigung wirksam ist.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Beg... muss der Arbeitgeber sie nicht immer.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Begründen muss der Arbeitgeber sie nicht immer. Foto: Christin Klose (dpa)
Wer länger als sechs Monate in einer Firma arbeitet, für den gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wollen Arbeitgeber Beschäftigten dann ordentlich kündigen, müssen sie dafür wichtige Gründe vorbringen, verhaltensbedingte Gründe oder dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen.
So jedenfalls ist ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel