Wer in einen Unfall verwickelt ist, hat Pflichten. Wer die missachtet, wird bestraft. Draufgängerische Manöver werden nicht verlangt, dafür aber einige einfache Schritte – und Erste Hilfe.
Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollte. Die Antwort liefert § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort ist ausführlich normiert, welche Pflichten einem Unfallbeteiligten ...