Für viele Rentner wurde die Steuerakte mit dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Vom Jahr 2005 an hat sich die Gesetzgebung geändert und der steuerpflichtige Anteil der Rente wurde auf 50 Prozent angehoben.
LÖRRACH. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden für viele Rentner jedoch erst in diesem Herbst spürbar, wenn beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Rentenmitteilungen der öffentlichen und privaten Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen von jedem Bezugsberechtigten eingehen.
Die Meldung der Rentenhöhe ist erst mit Einführung ...