Mysteriös

Wie starb der Märchenkönig?

Ein Forscher möchte das Rätsel um den Tod König Ludwigs II. lösen. Notfalls will er dafür sogar ein Volksbegehren auf den Weg bringen.  

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Ludwig II. auf einem Gemälde von 1865   | Foto: akg
Ludwig II. auf einem Gemälde von 1865 Foto: akg

MÜNCHEN (dpa). Ertrunken oder erschossen? 130 Jahre nach dem Tod von König Ludwig II. sind dessen Umstände mysteriös. Ein Ludwig-Forscher will Klarheit und fordert erneut die Überprüfung des Leichnams. Sollte sein Vorhaben abgelehnt werden, will er die Bevölkerung zur Hilfe rufen.

Um den Tod von König Ludwig II. ranken sich auch 130 Jahre später noch zahlreiche Mythen und Theorien. Peter Glowasz will deshalb Licht ins Dunkel bringen und die endgültige Klärung der Todesursache des Märchenkönigs voranbringen. "Das ist das große Anliegen vieler Millionen kunstsinniger Menschen aus aller Welt", betont der Berliner Geschichtsforscher. Nach seiner Überzeugung kann durch eine virtuelle Autopsie – eine Durchleuchtung des Leichnams – festgestellt werden, "ob Ludwig erschossen wurde oder nicht". Diese moderne Technik könne bei geschlossenem Sarkophag eingesetzt werden. "So können wir endlich zu einem Ergebnis kommen, ohne die Totenruhe zu stören", betont der 79-Jährige.

Die Idee ist nicht neu. Doch diesmal will Glowasz seine Forderung mit allen Mitteln durchsetzen. Sollte das Haus Wittelsbach der Überprüfung des königlichen Leichnams nicht zustimmen, will Glowasz ein Volksbegehren in Bayern initiieren. Er ist überzeugt davon, genug Unterstützer zu finden. "König Ludwig ist eine öffentliche Person, die auf der ganzen Welt geliebt wird. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie er zu Tode gekommen ist."

Der Verleger und Autor mehrerer Ludwig-Bücher verfolgt eigenen Angaben zufolge seit mehr als 35 Jahren das Ziel, den bayerischen Monarchen zu rehabilitieren. Der 1845 geborene Ludwig II. starb am 13. Juni 1886 im Starnberger See. Bis heute gibt es zahlreiche Spekulationen und Gerüchte um den Tod des von vielen Bayern noch immer verehrten "Kini". Offiziell gilt die Erklärung von 1886, wonach Ludwig in geistiger Umnachtung zuerst seinen Leibarzt Bernhard von Gudden ertränkt und danach Selbstmord begangen habe.

"Diese verlogene regierungsamtliche Version gehört auf den Trümmerhaufen der Geschichte", sagt Glowasz. Er ist nach jahrelangen Nachforschungen felsenfest davon überzeugt, dass der Bayernkönig auf der Flucht hinterrücks erschossen wurde.

Ludwig II. wurde vor allem als Erbauer der Königsschlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee unsterblich. Sein Leichnam liegt in einem Sarkophag in der öffentlich zugänglichen Fürstengruft der St. Michaelskirche in München. Das ehemalige Herrscherhaus der Wittelsbacher weist seit Jahrzehnten alle Forderungen zurück, den Sarg öffnen zu lassen. "Aus Pietätsgründen werden weder vom Haus Wittelsbach noch vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds Untersuchungen an der Leiche König Ludwigs II. von Bayern gestattet", teilte der Wittelsbacher Ausgleichsfonds mit.

Glowasz scheiterte auch, als er vor Jahren eine virtuelle Autopsie des königlichen Leichnams gefordert hatte. "Das haben die Wittelsbacher damals aus ethischen Gründen abgelehnt. Aber inzwischen ist die Technik so weit, dass man zu einem Ergebnis kommen kann, ohne den Leichnam des Königs zu berühren." Die Untersuchung will der Geschichtsforscher noch in diesem Sommer mit Hilfe von Rechtsmedizinern aus Bern durchführen. Im dortigen Institut sollen die Aufnahmen ausgewertet werden.

Als letzte Chance, Klarheit über den Tod des "Kini" zu erlangen, könnte sich Glowasz vorstellen, ein Volksbegehren in Bayern auf den Weg zu bringen. Damit der Antrag zugelassen wird, muss er 25 000 Unterschriften von Stimmberechtigten in Bayern sammeln, die sein Vorhaben unterstützen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums in München. Im zweiten Schritt prüfe das Ministerium, ob das Volksbegehren rechtlich zulässig ist.

Ob allerdings die Untersuchung des Leichnams als Volksbegehren eine Chance hätte, ist fraglich. Mit diesem Instrument können Bürger eigentlich Einfluss auf Landesgesetze nehmen. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass für Personen des öffentlichen Interesses besondere Regelungen angewendet werden können.

Stefan Jetz, Landesvorsitzender der Königstreuen in Bayern, räumt dem Vorhaben kaum Chancen ein. "Ich habe juristische Bedenken, dass ein Volksbegehren gegen einen Privatmann zugelassen wird." Obwohl er selbst davon überzeugt ist, dass Ludwig "beseitigt" wurde, hält Jetz die Klärung der Todesursache nach 130 Jahren für unnötig. "Meiner Meinung nach sollte man nach so vielen Jahren den Mythos lassen."

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