Wie viel Schutz ist nötig?

Um die Neufestlegung der Wasserschutzzonen in Brennet und Wallbach wird weiter gerungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WEHR/BAD SÄCKINGEN. Das Ringen um die Wasserschutzzonen für die Tiefbrunnen Nagelfluh I und II sowie den Tiefbrunnen Wallbach geht weiter. Bei einem öffentlichen Erörterungstermin tauschten am Montag betroffene Grundstückseigentümer und Vertreter des Landratsamts ihre Argumente aus.

Worum geht es?
Das Gebiet zum Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der Tiefbrunnen an der Gemarkungsgrenze zwischen Wallbach und Brennet soll neu festgelegt werden. Es besteht aus drei Zonen: Die direkte Umgebung der Brunnen (Schutzzone I) ist streng geschützt und darf nur von Berechtigten betreten werden. Der etwas weitere Umkreis (Zone II) ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel