Seit Mittwoch gilt die Impfpflicht für Berufe des Gesundheitswesens. Gemeldet wurden im Kreis Emmendingen bisher nur wenige Personen. Die Zuständigen beklagen aber einen großen Aufwand.
Seit gestern, 16. März, gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Berufe des Gesundheitswesens. Arbeiten darf nur noch, wer geimpft oder genesen ist. Bei Verstößen dagegen darf das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot gegen die betreffende Person aussprechen. Elf Einrichtungen haben der Behörde am Mittwoch, eine "geringe Personenzahl" gemeldet, hieß ...