Windpark-Fragen sind weiter in der Schwebe

BZ-Plus Wie die Behörden mit den Rotmilan-Gutachten zum Glaserkopf umgehen, ist nach wie vor offen / Auch das Thema Rohrenkopf-Ausgleichszahlung ist in der Warteschleife.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In der Luft hängt zum einen das Thema ...Windpark Glaserkopf ist weiter offen.   | Foto: Erich Meyer
In der Luft hängt zum einen das Thema Ausgleichszahlung für den Windpark Rohrenkopf – aber auch der behördliche Umgang mit dem Rotmilan-Gutachten für den Windpark Glaserkopf ist weiter offen. Foto: Erich Meyer

GERSBACH/HASEL. Der Rotmilan schwebt wieder über Gersbachs Höhen – und das ist ein passendes Bild. In der Schwebe sind nicht nur diverse Windpark-Widerspruchverfahren, sondern nach wie vor zwei andere Fragen. Wie geht das Landratsamt Lörrach mit dem seit sechs Monaten vorliegenden (Gegen-)Gutachten der Windkraftgegner zum Rotmilan beim Haseler Windpark am Glaserkopf um? Und wie fließen die 550 000 Euro in die Region, die als Ausgleich für den Windpark Rohrenkopf gezahlt wurden.

Rotmilan-Gutachten
Zur Erinnerung: Das Gutachterbüro Andreas Lang hatte vergangenes Jahr im Auftrag der Gersbacher Windkraftgegner Nachweise dafür geliefert, dass sich der Windpark Hasel in einem besonders schützenswerten Brutgebiet (Dichtezentrum) befindet. Ergänzend dazu hatten die Windkraftgegner unter seiner Anleitung die Rotmilanüberflüge im Bereich des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel