Wird der historische Kirchweg doch nicht zugeschüttet?

Die Stadt prüft Alternativen: Möglicherweise haben Proteste gegen das Zuschütten des historischen Kirchwegs Wirkung gezeigt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der alte Kirchweg trennt den Ortsteilf...h vom städtischen Weingartenfriedhof.   | Foto: C. WEizenecker
Der alte Kirchweg trennt den Ortsteilfriedhof von Zell-Weierbach und Fessenbach vom städtischen Weingartenfriedhof. Foto: C. WEizenecker

OFFENBURG. Die Stadtverwaltung scheint ihre Pläne für den historischen Kirchweg, der den Friedhof der Weingartenkirche in Zell-Weierbach und den städtischen Weingartenfriedhof trennt, noch einmal zu überdenken. Eigentlich sollte der Weg zugeschüttet werden, um beide Friedhöfe besser bewirtschaften zu können. Nach Protesten aus dem Gemeinderat erklärte Bürgermeister Oliver Martini jetzt auf Anfrage: "Es ist noch nicht der richtige Zeitpunkt, sich zu positionieren."

"Wir brauchen Zeit, um Alternativen zu prüfen", deutete Martini an, dass derzeit ein Umdenkungsprozess bei Stadt- und Friedhofsverwaltung im Gange ist. Zudem müsse das Thema in den ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel