Tierschutzgesetz
Wo der Lachs als Haustier gilt
Norwegen beschließt einen möglichst schmerzfreien Tod für Zuchtfische
KOPENHAGEN/OSLO. Es mag schönere Tode geben, als durch einen Stromstoß oder einen Schlag auf den Kopf zu sterben. Doch immer noch besser, als qualvoll zu ersticken, zumindest wenn man Lachs ist. So denkt man in Norwegen, wo das neue Tierschutzgesetz ab dem Sommer auch für die Fischzucht Anwendung findet. Darin heißt es, dass Haustiere möglichst schmerz- und stressfrei geschlachtet werden müssen, und ab 1. Juli gilt auch der Lachs als Haustier.
Damit ist es aus mit der bisher gängigen Methode, den Fisch mit Kohlendioxyd zu betäuben, ehe er geköpft und ausgeweidet wird. "Das CO2 peinigt den Lachs und ...