Wohnen und Schlafen im Discounter

Der frühere Treff-Markt in Buchheim ist als Flüchtlingsunterkunft bezugsfertig / Bürger zeigen großes Interesse.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Groß war das Interesse an der Flüchtli... die Bürgermeister Mursa  vorstellte.   | Foto: manfred frietsch
Groß war das Interesse an der Flüchtlingsunterkunft im früheren Treff-Markt, die Bürgermeister Mursa vorstellte. Foto: manfred frietsch

MARCH. Am Donnerstag nach Ostern werden die ersten Flüchtlinge in den umgebauten ehemaligen Treff-Markt Am Galgenacker in Buchheim einziehen. Dort hat die Gemeinde eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 50 Menschen geschaffen. Enorm groß war am Mittwochabend das Interesse der Marcher: Rund 150 Bürger kamen, um sich selbst ein Bild zu machen.

Die gläserne Eingangsfront und die Steinplatten des Fußbodens, das ist so ziemlich das einzige, was den Besuchern vom früheren Einkaufsmarkt her noch bekannt vorkommt. Ansonsten wurde der Bau komplett umgestaltet. Zwei Seiten der früheren Verkaufsfläche sind durch neu eingezogene Wände abgetrennt, um so 17 einzelne Wohnräume zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel