Gericht stellt Verfahren gegen junge Mutter ein
Wohnung als Marktplatz für Drogen

Eine junge Mutter musste sich vor Gericht verantworten, weil sie ihren ehemaligen Freund nicht daran gehindert hatte, in der gemeinsamen Wohnung Drogen zu verkaufen. "Gewähren einer Gelegenheit zu unbefugter Abgabe von Betäubungsmitteln" heißt das im Juristendeutsch. Die 20-jährige Neustädterin war geständig. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.