Eine junge Mutter musste sich vor Gericht verantworten, weil sie ihren ehemaligen Freund nicht daran gehindert hatte, in der gemeinsamen Wohnung Drogen zu verkaufen. "Gewähren einer Gelegenheit zu unbefugter Abgabe von Betäubungsmitteln" heißt das im Juristendeutsch. Die 20-jährige Neustädterin war geständig. Am Ende wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt.
Gegen den früheren Lebensgefährten und Vater des Kleinkinds war getrennt verhandelt worden. Er wurde vom Schöffengericht in Freiburg verurteilt. Die Höhe der Strafe kenne sie nicht, sagte die Anklage auf Nachfrage von Richter David Stuhlmann. ...