Ziel ist mehr Gerechtigkeit
Die Abwasserkosten müssen künftig nach der Größe der versiegelten Fläche berechnet werden.
ORTENAU. Abwassersplitting – was sich hinter diesem Fachbegriff verbirgt, betrifft den Geldbeutel eines jeden Bürgers in Baden-Württemberg, und zwar vom laufenden Jahr an. "Der Begriff besagt, dass künftig für die Beseitigung von Niederschlagswasser – also Regen – die versiegelte Fläche als Maßstab gelten muss", erklärt der Diplom-Ingenieur Thomas Gärtner vom Oberkircher Ingenieurbüro Ortmann. Bislang wurden diese Kosten an den Frischwasserverbrauch gekoppelt.
"Nehmen Sie einen riesigen Supermarkt mit 1000 Parkplätzen, von denen die öffentliche Hand das Regenwasser auffängt und ableitet. Der Frischwasserverbrauch des Markts ist gering, man hat Kundentoiletten und ein paar Waschbecken für die Angestellten." Entsprechend niedrig ...