Ziel ist mehr Gerechtigkeit
Die Abwasserkosten müssen künftig nach der Größe der versiegelten Fläche berechnet werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ORTENAU. Abwassersplitting – was sich hinter diesem Fachbegriff verbirgt, betrifft den Geldbeutel eines jeden Bürgers in Baden-Württemberg, und zwar vom laufenden Jahr an. "Der Begriff besagt, dass künftig für die Beseitigung von Niederschlagswasser – also Regen – die versiegelte Fläche als Maßstab gelten muss", erklärt der Diplom-Ingenieur Thomas Gärtner vom Oberkircher Ingenieurbüro Ortmann. Bislang wurden diese Kosten an den Frischwasserverbrauch gekoppelt.
"Nehmen Sie einen riesigen Supermarkt mit 1000 Parkplätzen, von denen die öffentliche Hand das Regenwasser auffängt und ableitet. Der Frischwasserverbrauch des Markts ist gering, man hat Kundentoiletten und ein paar Waschbecken für die Angestellten." Entsprechend niedrig ...