Zoff um ein Netzwerkkabel
Angeklagter kappt Internet- und Telefon und landet vor Gericht/ Geldstrafe zur Bewährung.
LAHR. Das Amtsgericht hat einen Lahrer Bürger wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung mit einer Geldstraße in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 800 Euro, verwarnt. Die Vollstreckung ist auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss nichts bezahlen, sofern er sich in diesem Zeitraum nichts zu Schulden kommen lässt.
Der 32-jährige Angeklagte wohnt als Mieter in einem Sechsfamilienwohnhaus. Im Verlauf der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass es in der ...