Züchten bleibt verboten
Europäisches Patentamt nimmt umstrittenes "Edinburgh"-Patent größtenteils zurück.
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MÜNCHEN (dpa). Das Europäische Patentamt hat das umstrittene "Edinburgh"-Patent zur gentechnischen Veränderung von Erbgut eingeschränkt. Es umfasse nun nicht mehr menschliche und tierische embryonale Stammzellen, entschied die zuständige Einspruchsabteilung des Patentamts gestern in München. Deutschland, die Niederlande und Italien hatten unter anderen gegen die Erteilung des Patents Einspruch erhoben.
Das Patent der schottischen Universität bezieht sich nur noch auf so genannte adulte Stammzellen von Menschen oder Tieren, die bei entwickelten ...